Schluss mit der Lohndiskriminierung der Kindergartenlehrpersonen

Bis zur Einführung des neuen Berufsauftrages (nBA) gehörten Kindergartenlehrpersonen zu der einzigen Berufsgruppe im Kanton an, die bei einem Beschäftigungsgrad von 100% nur 87% ihrer Lohnklasse verdienten. Durch die «kostenneutrale» Umsetzung des nBA hat sich an den ungerechten Anstellungsbedingungen auf der Kindergartenstufe nichts geändert. Die besonderen Rahmenbedingungen auf der Kindergartenstufe bleiben dieselben. So werden Unterrichtssequenzen und Gegebenheiten auf der Kindergartenstufe (Auffangzeiten, begleitete Pausen etc.) weiterhin nicht als vollwertige Arbeit anerkannt. Aus diesem Grund hat Gewerkschaft VPOD gemeinsam mit dem Verband Kindergarten Zürich (VKZ) und dem Zürcher Leherinnen- und Lehrerverband (ZLV) eine Klage nach Gleichstellungsgesetz eingereicht. Im Herbst 2017 hat Bundesgericht die Beschwerde gegen die aktuelle Lohndiskriminierung knapp mit 3:2 Stimmen abgelehnt.

Trotzdem gibt der VPOD nicht auf. Im Urteil des Bundesgerichts wurde festgestellt, dass die Frage nach einem fairen Lohn der Kindergartenlehrpersonen keine juristische, sondern eine politische sei. So ist es an der Gesellschaft zu entscheiden, was die Arbeit der Kindergartenlehrpersonen mit unseren jüngsten SchülerInnen wert ist. Der vom VPOD unterstützte und erfolgreiche Frauenstreik, hat gezeigt, dass die lautstarke Forderung nach einem gerechten Lohn für die Kindergartenlehrpersonen viel Rückhalt geniesst. Aus diesem Grund fordern wir für unsere KollegInnen auf der Kindergartenstufe, den gleichen Lohn wie für unsere KollegInnen auf der Primarstufe: Lohnklasse 19! Der Kanton tut gut daran, die Forderungen schnellstmöglich umzusetzen. Bereits jetzt gelingt es kaum noch alle Stellen rechtzeitig und mit ausgebildetem Personal zu besetzen. Deshalb wird der VPOD mit den Kindergartenlehrpersonen weiter für die Lohnklasse 19 kämpfen. Am Verhandlungstisch, im Parlament, in den Betrieben und auch auf der Strasse.

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